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Vertragsbedingungen
1. Der Mieter kann die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Geräte zu den ausgeschrieben Öffnungszeiten benutzen. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben dem Center vorbehalten.
Sollte das Studio geschlossen werden (z.B. höhere Gewalt), wird dies bekanntgegeben. Für die Zeit, in der das Studio geschlossen ist, wird keine Entschädigung geleistet.
2. Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend.
Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Die Beitragszahlungen erfolgen per Mandant (Bankeinzug). Eine Abbuchungsermächtigung ist Bestandteil des Vertrages. Sollte keine ausreichende Deckung vorhanden sein, gehen die dadurch entstehenden Unkosten zu Lasten des Mitgliedes.
Anschriftenänderungen und Kontoänderungen sind dem Center sofort schriftlich mitzuteilen.
4. Sollten wir gezwungen sein, Preiserhöhungen vorzunehmen, so wird dies rechzeitig bekanntgegeben.
5. Die Kündigung muss immer schriftlich drei Monate vor Vertragsende erfolgen. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag zu gleichen Konditionen um die Vertragsdauer.
6. Wird eine Mitgliedschaft durch Schwangerschaft, Umzug, welcher die Entfernung zum Center unzumutbar macht (ca. 50 km), an der Sportausübung gehindert, kann der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds nach Absprache mit der Studioleitung nach einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines anerkannten ärztlichen oder behördlichen Nachweises. Bei Krankheit, die zu einer dauernden Sportunfähigkeit führt, kann das Mitglied den Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Monatsende kündigen, sobald ein ärztliches Attest vorliegt.
7. Rauchen ist in allen Räumen untersagt.
8. Für Kleidungsstücke, Wertgegenstände, Bargeld usw. wird nicht gehaftet. Die Benutzung der Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Für Körperschäden übernehmen wir keine Haftung.
9. Ein Mitglied, das gegen die Hausordnung verstößt, wird vom Training ausgeschlossen. Die bereits gezahlten Beiträge werden nicht erstattet.
10. Für Beschädigungen innerhalb der zur Verfügung stehenden Räume und Einrichtungen, sowie der Geräte haftet der Verursacher des Schadens.
11. Sollte einer der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.
12. Anerkennung aller Vertragsangaben durch Unterschrift.
Gerichtsstand ist Fürth
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